FitOn Corporate Wellness Rahmenvertrag für Dienstleistungen

Dieser Rahmenvertrag für Dienstleistungen (zusammen mit allen Leistungsbeschreibungen oder Auftragsformularen, der “Vertrag”) wird von und zwischen der Einrichtung oder Person, die eine Leistungsbeschreibung (“SOW”) ausführt (“Kunde”, “Sie” oder “Ihr”) und FitOn geschlossen. “FitOn” bezeichnet die FitOn Inc. eine Gesellschaft nach dem Recht des Bundesstaates Delaware (“FitOn”), die in der Leistungsbeschreibung, auf die sich diese Vereinbarung bezieht, genannt wird. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum des Inkrafttretens der ersten Leistungsbeschreibung in Kraft (“Datum des Inkrafttretens”). Der Kunde und FitOn werden einzeln als “Partei” und gemeinsam als “Parteien” bezeichnet.

1. FITON-DIENSTLEISTUNGEN

1.1. Zuschussfähigkeit. Sofern in einer SOW oder einer Bestellung nichts anderes festgelegt ist, stellt der Kunde FitOn entweder eine bestimmte E-Mail-Domain zur Verfügung, um die berechtigten Benutzer zu validieren, ODER er stellt FitOn eine Unternehmens-E-Mail-Domain mit identifizierenden Informationen (wie z. B. Vorname, E-Mail-Adresse, Region des Mitarbeiters, ID-Nummer des Mitarbeiters oder andere vom Kunden festgelegte identifizierende Informationen) (“Kundendaten”) für jede Person zur Verfügung, die zum Zugriff auf die jeweiligen Services berechtigt ist (“Person”), indem er entweder (a) Bereitstellung eines monatlichen Berichts, in dem diese Kundendaten aufgeführt sind; (b) Hochladen der Kundendaten direkt über die Verwaltungskonsole; oder, (c) andere von FitOn von Zeit zu Zeit festgelegte Methoden, jeweils in Übereinstimmung mit den dann geltenden FitOn-Verfahren.

1.2. Zugang zu Diensten und Berichten. Vorbehaltlich der kontinuierlichen Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen durch den Kunden, solange dieser Vertrag in Kraft bleibt: (a) FitOn stellt die in der jeweiligen SOW oder Bestellung angegebenen Dienste für jede betroffene Person und den Zugang zur Admin-Konsole für den/die Administrator(en) zur Verfügung, um die Nutzung der Dienste durch den Kunden (und die Nutzung der Dienste durch die Person, falls zutreffend) zu verwalten; und (b) der Kunde darf Berichte, die ihm von Zeit zu Zeit über die Plattform zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich für seine internen Geschäftszwecke herunterladen und nutzen; in jedem Fall in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung (einschließlich der jeweiligen SOW oder Bestellung), der Datenschutzrichtlinie und den geltenden Bedingungen. Durch die Nutzung der entsprechenden Dienste ist jede Person an die Datenschutzrichtlinie gebunden, akzeptiert die entsprechenden Bedingungen und ist verpflichtet, die entsprechenden Bedingungen während der Nutzung der Dienste einzuhalten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und den Nutzungsbedingungen hat die vorliegende Vereinbarung Vorrang. In Ermangelung eines SOW oder eines Auftrags, der die Erbringung von Professional Services spezifiziert, stellt dieser Vertrag an und für sich keine Verpflichtung von FitOn zur Erbringung von Professional Services dar.

2. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

2.1. Unterstützung. Der Kunde unterstützt FitOn vorbehaltlich des anwendbaren Rechts bei der Vermarktung der Nutzung der jeweiligen Dienste an die Personen mit dem Ziel, die Nutzung der Dienste durch diese Personen zu erhöhen. Der Kunde gibt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Services oder deren potenziellen Nutzen oder Wert ab, es sei denn, sie sind in den von FitOn dem Kunden zur Verfügung gestellten Programm- oder Marketingmaterialien enthalten.

2.2. Zugriffsbeschränkungen; Admin-Konsole. Der Kunde gestattet nur der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Bestellung angegebenen maximalen Anzahl von Personen den Zugriff auf die jeweiligen Dienste oder deren Nutzung. Der Kunde kann die Admin-Konsole nutzen, um einen oder mehrere Administratoren zu bestimmen, die das Recht haben, auf die Admin-Konsole zuzugreifen und die Dienste zu verwalten. Der Kunde schützt seine Benutzernamen und Passwörter für die Admin-Konsole (“Kontoinformationen”) vor unbefugtem Zugriff oder unbefugter Nutzung und ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die auf der Plattform unter Verwendung seiner Kontoinformationen durchgeführt werden. Die Verantwortlichkeiten von FitOn erstrecken sich nicht auf die interne Verwaltung oder Administration der Services für den Kunden.

3. ENTSCHÄDIGUNG & BEZAHLUNG

3.1. Die Gebühren. Der Kunde zahlt FitOn alle Kosten, Gebühren, Auslagen und sonstigen Entgelte, die in den jeweiligen SOW oder Aufträgen angegeben sind (zusammenfassend “Gebühren”), innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der von FitOn ausgestellten Rechnung, es sei denn, in den jeweiligen SOW oder Aufträgen ist eine andere Frist angegeben. Die Zahlungsverpflichtungen sind unkündbar, und die an FitOn gezahlten Gebühren werden nicht zurückerstattet. In den Gebühren sind keine Steuern enthalten. Der Kunde zahlt alle mit diesem Vertrag verbundenen Steuern, Abgaben und Zölle, mit Ausnahme der Steuern, die auf dem Einkommen von FitOn basieren.

3.2. Verspätete Zahlung. Auf jeden gemäß dieser Vereinbarung fälligen Betrag, der nach dem Fälligkeitsdatum unbezahlt bleibt, werden ab dem Datum des Zahlungsverzugs bis zum Datum der vollständigen Zahlung Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz erhoben, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, berechnet ab dem Datum der Fälligkeit bis zum Datum des Zahlungseingangs. Der Kunde zahlt FitOn diese Zinsen sowie alle Kosten und Ausgaben für die Einziehung (einschließlich Anwaltskosten), die FitOn für die Einziehung dieser überfälligen Beträge entstehen. FitOn ist berechtigt, den Zugang zu den Diensten mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich zu sperren, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht leistet; die Gebühren fallen während einer solchen Sperrung weiter an.

4. GEISTIGES EIGENTUM; FEEDBACK

4.1. FitOn IP. Im Verhältnis zwischen FitOn und dem Kunden besitzt FitOn alle Rechte, Titel und Anteile, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an den Diensten, Berichten und allen anderen Informationen, Programmen oder Marketingmaterialien, die FitOn dem Kunden, auch über die Plattform, zur Verfügung stellt (zusammen “FitOn IP”). Alle Rechte am geistigen Eigentum von FitOn, die dem Kunden in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben FitOn vorbehalten.

4.2. Rückmeldung. Der Kunde gewährt FitOn hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie und voll bezahlte Lizenz zur Nutzung und anderweitigen Verwendung aller Vorschläge, Ideen, Verbesserungswünsche, Rückmeldungen oder Empfehlungen, die der Kunde FitOn zur Verfügung stellt.

5. DATEN

5.1. Dienstleistungen Daten. Die Erfassung, Verwendung und Weitergabe von Servicedaten durch FitOn ist in den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie beschrieben.

5.2. Kundendaten. Der Kunde ist Eigentümer aller Kundendaten. Der Kunde gewährt FitOn hiermit eine nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz für: (a) die Kundendaten zur Erfüllung der Verpflichtungen von FitOn gegenüber dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags zu verwenden und (b) die Kundendaten zu aggregieren und zu de-identifizieren (die daraus resultierenden Daten, “Aggregierte Daten”), und zwar ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung, Entwicklung, Verbesserung und/oder Berichterstattung über die Plattform. Der Kunde gewährt FitOn hiermit eine nicht-exklusive, gebührenfreie, unbefristete, unwiderrufliche, übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verteilung, öffentlichen Darstellung, öffentlichen Aufführung und Erstellung abgeleiteter Werke der zusammengefassten Daten für die geschäftlichen und sonstigen Zwecke von FitOn, und zwar in einer Weise, dass weder der Kunde noch eine Einzelperson anhand dieser Daten identifiziert werden kann.

5.3. Datensicherheit. FitOn wird nach eigenem Ermessen angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugriff, die unbefugte Nutzung oder die unbefugte Offenlegung von Kundendaten und Servicedaten zu verhindern.

6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

6.1. Begriff. Sofern nicht früher gekündigt wird, wie in der Vereinbarung vorgesehen, beginnt diese Vereinbarung mit dem Datum des Inkrafttretens und gilt so lange, wie eine oder mehrere SOWs oder Aufträge in Kraft bleiben.

6.2. SOW oder Auftragsdauer. Sofern in einer SOW oder einem Auftrag nichts anderes vorgesehen ist, bleibt jede SOW oder jeder Auftrag für die in der SOW oder dem Auftrag angegebene Erstlaufzeit (oder, falls keine Erstlaufzeit angegeben ist, für ein Jahr) in Kraft und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn, eine Vertragspartei teilt mindestens dreißig (30) Tage vor der Verlängerung der SOW oder des Auftrags schriftlich mit, dass sie nicht verlängert wird.

6.3. Beendigung aus wichtigem Grund. Eine Vertragspartei kann diese Vereinbarung (einschließlich etwaiger Leistungsbeschreibungen oder Aufträge) kündigen, wenn die andere Vertragspartei diese Vereinbarung wesentlich verletzt und diese Verletzung über einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen anhält, nachdem die nicht verletzende Vertragspartei die verletzende Vertragspartei schriftlich davon in Kenntnis gesetzt hat.

6.4. Auswirkungen der Beendigung. Im Falle einer Kündigung oder eines Ablaufs dieser Vereinbarung enden die Dienstleistungen und alle Rechte des Kunden aus dieser Vereinbarung (einschließlich aller SOWs oder Bestellungen) sofort. FitOn vernichtet alle Kundendaten, mit Ausnahme der zusammengefassten Daten, in der Art und Weise und nach dem Zeitplan, die nach geltendem Recht vorgeschrieben sind und die FitOn nach eigenem Ermessen festlegt. Die Kündigung oder das Auslaufen der Vereinbarung entbindet keine der Vertragsparteien von Verpflichtungen, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung eingegangen wurden. Die folgenden Abschnitte überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung: 3 (in Bezug auf die vor dem Ablauf oder der Kündigung aufgelaufenen Beträge); 4, 5.2, 6.4, 7, 8.3, 8.4, 9, 10, 11 und 12.

7. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

7.1. Nichtverwendung und Nichtweitergabe. Der Empfänger wird die vertraulichen Informationen des Offenbarenden nur zur Ausübung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten aus dieser Vereinbarung verwenden. Der Empfänger wird angemessene Sorgfalt walten lassen, um die vertraulichen Informationen des Offenlegenden vor der Offenlegung gegenüber anderen Personen als den Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Auftragnehmern, Vertretern oder professionellen Beratern des Empfängers zu schützen, die diese Informationen kennen müssen und gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Die Offenlegung vertraulicher Informationen durch den Empfänger aufgrund eines Gesetzes oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung gilt nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung, wenn der Empfänger (i) den Offenleger rechtzeitig schriftlich über eine solche Offenlegungspflicht informiert (sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist), und (ii) auf Kosten des Offenlegenden in angemessener Weise mit den Bemühungen des Offenlegenden zusammenarbeitet, den Umfang einer solchen Offenlegung zu begrenzen.

8. GARANTIE; HAFTUNGSAUSSCHLUSS

8.1. Garantie. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass (a) dass sie die volle Befugnis und Vollmacht hat, dieses Abkommen zu schließen, und, (b) die Person, die diese Vereinbarung in ihrem Namen unterzeichnet, ist dazu befugt.

8.2. Einhaltung der Vorschriften. Bei der Durchführung dieses Abkommens beachtet jede Partei alle Gesetze und
Vorschriften, einschließlich einzelstaatlicher und bundesstaatlicher Gesetze und Vorschriften, Anordnungen und Verordnungen, die für die betreffende Partei gelten, einschließlich der Datenschutzgesetze und -vorschriften, die für die betreffende Partei und ihre Datenschutzpraktiken gelten (“geltendes Recht”). Der Kunde sichert zu, dass er im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Kundendaten das geltende Recht beachtet und alle Mitteilungen gemacht sowie alle Rechte und Genehmigungen eingeholt hat, die nach geltendem Recht erforderlich sind, damit jede Partei die Kundendaten verarbeiten und die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag erbringen kann.

8.3. Haftungsausschluss. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG VORGESEHEN, WERDEN DIE DIENSTLEISTUNGEN UND ALLE ANDEREN INFORMATIONEN (EINSCHLIESSLICH DER BERICHTE) VON FITON OHNE MÄNGELGEWÄHR UND AUF EINER “WIE VERFÜGBAR”-BASIS BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIE; UND FITON LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN (ENTWEDER FAKTISCH ODER KRAFT GESETZES) ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF JEGLICHE ANGELEGENHEIT (EINSCHLIESSLICH IN BEZUG AUF DIE NUTZUNG ODER DIE ERGEBNISSE DER NUTZUNG DER SERVICES) AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, TITEL, NICHTVERLETZUNG, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE BESTIMMTE VERWENDUNG, GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERLAUF, DER LEISTUNG ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN, ODER DASS DIE DIENSTE UND ALLE ANDEREN VON FITON BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN SICHER, FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN SIND ODER SEIN WERDEN. DER KUNDE IST NICHT BERECHTIGT, EINE ZUSICHERUNG ODER GARANTIE IM NAMEN VON FITON GEGENÜBER EINER PERSON ABZUGEBEN ODER WEITERZUGEBEN.

8.4. Keine medizinische Verwendung. DIE DIENSTE STELLEN KEINE MEDIZINISCHE DIAGNOSE, BIETEN KEINE MEDIZINISCHE BETREUUNG ODER KLINISCHE BEHANDLUNG AN UND VERSCHREIBEN KEINE MEDIKAMENTE UND SOLLTEN IN KEINER WEISE ALS ERSATZ FÜR ÄRZTLICHEN RAT ODER HANDLUNGEN ZUR HEILUNG, BEHANDLUNG ODER VORBEUGUNG VON KRANKHEITEN JEGLICHER ART ANGESEHEN WERDEN. DER KUNDE WIRD KEINE DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE BEHANDLUNG ODER DAS MANAGEMENT VON KRANKHEITEN ODER LEIDEN IN ANSPRUCH NEHMEN.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG; ENTSCHÄDIGUNG

9.1. Ausschluss von Folgeschäden und damit verbundenen Schäden. MIT AUSNAHME DER ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI, DER ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN, DER SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER UNBEFUGTEN NUTZUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS DER ANDEREN PARTEI ERGEBEN, EINER VERLETZUNG DER
VERTRAULICHKEIT GEMÄSS ABSCHNITT 7 ODER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, SELBST WENN SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN ODER WENN EINE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAR, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, VERLETZUNG GESETZLICHER PFLICHTEN ODER ANDERWEITIG ENTSTANDEN SIND, WERDEN IN KEINEM FALL: (A) EINE DER PARTEIEN FÜR SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN ODER EINKOMMEN, VERLORENEN ODER BESCHÄDIGTEN DATEN, VERLUST VON FIRMENWERT ODER ANDEREN BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN, STRAFENDEN ODER FOLGESCHÄDEN HAFTET; UND, (B) DIE GESAMTE UND KUMULATIVE HAFTUNG JEDER PARTEI FÜR ALLE ANSPRÜCHE JEGLICHER ART, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGEBEN
DIE VOM KUNDEN IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN UNMITTELBAR VOR EINTRITT DES ERSTEN EREIGNISSES, DAS EINEN ANSPRUCH AUS DIESEM VERTRAG BEGRÜNDET, GEZAHLTEN GEBÜHREN ÜBERSTEIGEN.

9.2. Unabhängige Risikoallokation. JEDE BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG, DIE
EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, EINEN GARANTIEAUSSCHLUSS ODER EINEN SCHADENSERSATZAUSSCHLUSS VORSIEHT, DIENT DAZU, DIE RISIKEN DIESES VERTRAGS ZWISCHEN DEN PARTEIEN ZU VERTEILEN. DIESE AUFTEILUNG SPIEGELT SICH IN DER VEREINBARTEN VERGÜTUNG WIDER UND IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DER GESCHÄFTSGRUNDLAGE ZWISCHEN DEN PARTEIEN.

10. ENTSCHÄDIGUNG

10.1. FitOn-Entschädigung. FitOn verteidigt den Kunden und seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten und Mitarbeiter gegen alle Ansprüche, Klagen, Verfahren oder Prozesse Dritter (jeweils ein “Anspruch”) und trägt die daraus resultierenden Kosten und Schäden, die einem solchen Dritten von einem zuständigen Gericht rechtskräftig zugesprochen wurden oder denen FitOn im Rahmen eines Vergleichs zugestimmt hat (eine solche Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert, bedingt oder verzögert werden), soweit sie aus der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eines solchen Dritten durch die Dienste resultieren. FitOn hat keine Entschädigungsverpflichtungen, die sich aus diesem Abschnitt 10.1 ergeben, soweit ein solcher Anspruch entsteht (zusammenfassend die “ausgeschlossenen Ansprüche”): (a) die Nutzung oder Kombination der Dienste mit Hardware, Software, Produkten, Prozessen, Daten oder anderen Materialien, die nicht von FitOn bereitgestellt werden, einschließlich der eigenen Systeme und Daten des Kunden; (b) Modifizierung oder Änderung der Dienste durch eine andere Person als FitOn; oder, (c) die missbräuchliche Nutzung der Dienste durch den Kunden oder eine andere Person oder die Nutzung des Dienstes über die im Vertrag gewährten Rechte hinaus.

10.2. Entschädigung des Kunden. Der Kunde verteidigt FitOn und seine Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter gegen jegliche Ansprüche und kommt für die daraus resultierenden Kosten und Schäden auf, die einem solchen Dritten von einem zuständigen Gericht zugesprochen wurden oder denen der Kunde im Rahmen eines Vergleichs zugestimmt hat (eine solche Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert, bedingt oder verzögert werden) und die sich daraus ergeben: (a) die ausgeschlossenen Ansprüche; (b) die Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden oder eine Verletzung der Bedingungen durch eine Person; und, (c) jede Behauptung, dass die Kundendaten oder andere vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder Informationen die Rechte eines Dritten verletzen, missbrauchen oder verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen.

10.3. Entschädigungsverpflichtungen. Die Verpflichtungen der entschädigenden Partei (der “Entschädiger”) gemäß diesem Abschnitt 10 hängen von der/den Person(en) ab, die eine Entschädigung gemäß diesem Abschnitt 10 beantragt/beantragen (der/die “Entschädigungsempfänger”): (a) unverzügliche schriftliche Benachrichtigung des Entschädigungsempfängers über den Anspruch (um den Entschädigungsempfänger nicht zu benachteiligen); (b) dem Entschädigungsgeber die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs zu gewähren, vorausgesetzt, dass ein solcher Vergleich den Entschädigungsempfänger nicht zur Zahlung von Geldbeträgen oder zum Eingeständnis eines Fehlverhaltens verpflichtet; und, (c) dem Entschädigungspflichtigen auf dessen Kosten alle Unterstützung, Informationen und Befugnisse zukommen zu lassen, die für die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs angemessen sind.

11. ALLGEMEINES

11.1. Unabhängige Auftragnehmer. Die Vertragsparteien sind unabhängige Vertragspartner, und nichts in diesem Abkommen gibt einer der Vertragsparteien die Befugnis, als Vertreter der anderen Partei zu handeln oder die täglichen Aktivitäten der anderen Partei zu lenken oder zu kontrollieren.

11.2. Zuweisung. Keine der Vertragsparteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Abkommen ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten, mit der Ausnahme, dass eine Vertragspartei dieses Abkommen ohne die Zustimmung der anderen Vertragspartei an ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachfolger für alle oder im Wesentlichen alle ihre Geschäfte, die sich auf dieses Abkommen beziehen, abtreten darf, sei es durch Fusion, Übernahme, kraft Gesetzes, Verkauf oder auf andere Weise. Unerlaubte Abtretungen sind nichtig. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist dieses Abkommen für die Parteien und ihre Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungen verbindlich und kommt ihnen zugute. Ungeachtet des Vorstehenden kann FitOn einige ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung durch verbundene Unternehmen oder andere Personen erfüllen, die auf Anforderung, unter Aufsicht oder am Geschäftssitz von FitOn Dienstleistungen, Lieferungen, Ausrüstungen oder Personal bereitstellen (zusammenfassend “Subunternehmer”). FitOn haftet gegenüber dem Kunden für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragnehmer in demselben Umfang, in dem FitOn gegenüber dem Kunden haften würde, wenn FitOn diese Handlungen oder Unterlassungen begangen hätte.

11.3. Bekanntmachungen. Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform und werden mit ihrer Zustellung wie folgt wirksam: (a) wenn an den Kunden, (i) wenn sie per Einschreiben mit Rückschein oder über Nacht an die in einer Leistungsbeschreibung oder einem Auftrag angegebene Adresse zugestellt werden; oder (ii) wenn sie per E-Mail an die in einer Leistungsbeschreibung oder Bestellung angegebene oder anderweitig für den Kunden gespeicherte E-Mail-Adresse gesendet werden; und (b) wenn sie an FitOn gesendet werden, wenn sie per E-Mail an legal@fitonapp.com gesendet werden, mit einer Kopie per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse: FitOn Inc., Attn: Legal, 8605 Santa Monica Blvd #16613, West Hollywood, CA 90069. Jede Vertragspartei kann ihre Anschrift für den Erhalt von Mitteilungen ändern, indem sie die andere Vertragspartei nach Maßgabe dieses Abschnitts davon in Kenntnis setzt.

11.4. Höhere Gewalt. Keine der Vertragsparteien haftet für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag (mit Ausnahme von Verzögerungen bei der Zahlung fälliger und zahlbarer Gebühren), soweit diese Versäumnisse oder Verzögerungen auf Handlungen oder Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Vertragspartei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Überschwemmungen, Feuer, Stürme, Erdbeben, Explosionen, staatliche Maßnahmen, Krieg, Invasion oder Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), Sabotage, terroristische Drohungen oder Handlungen, Aufruhr oder andere zivile Unruhen, nationaler Notstand, Revolution, Aufstand, Epidemie, Pandemie, Quarantäne, Aussperrung, Unfall, Explosion, Streik oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft einer der Parteien betreffen oder nicht), Ausfall oder Verzögerung von AWS, Oracle Cloud, Google Cloud oder Microsoft Azure oder Beschränkungen oder Verzögerungen, die Spediteure betreffen, oder die Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung angemessener oder geeigneter Materialien, Materialien oder Telekommunikationsausfälle oder Stromausfälle.

11.5. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung und alle sich daraus ergebenden Verfahren unterliegen den Gesetzen des Staates Kalifornien und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts.

11.6. Beilegung von Streitigkeiten. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder sich in irgendeiner Weise auf diese Vereinbarung oder deren Verletzung, Beendigung, Durchsetzung, Auslegung oder Gültigkeit beziehen, einschließlich der Bestimmung des Umfangs oder der Anwendbarkeit dieser Schiedsvereinbarung, werden ausschließlich durch ein endgültiges und verbindliches Schiedsverfahren in Los Angeles County, Kalifornien, vor einem Schiedsrichter in englischer Sprache gemäß den umfassenden Schiedsregeln und -verfahren von JAMS beigelegt, Eine der Parteien kann jedoch vor einem zuständigen Gericht in Los Angeles County, Kalifornien, ohne Hinterlegung einer Kaution oder sonstiger Sicherheiten Ansprüche im Zusammenhang mit ihren geistigen Eigentumsrechten geltend machen oder die Vertraulichkeitsverpflichtungen dieser Vereinbarung durchsetzen oder eine einstweilige und vorläufige Erfüllung oder eine einstweilige Verfügung beantragen. Die nicht obsiegende Partei in einem Schiedsgerichtsverfahren oder einer Klage, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Abkommen ergeben, trägt die angemessenen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Auslagen der obsiegenden Partei. Im Falle eines Streits über die Richtigkeit einer Rechnung (“Abrechnungsstreitigkeit”) wird der Kunde FitOn unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Rechnung, schriftlich über die Art der Abrechnungsstreitigkeit informieren. Geht eine solche Mitteilung nicht rechtzeitig ein, gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert. Während die Parteien an der Beilegung des Abrechnungsstreits arbeiten, bleiben alle Bedingungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft, sofern sie nicht gemäß dieser Vereinbarung gekündigt werden.

11.7. Kumulative Rechtsbehelfe. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind die den Vertragsparteien im Rahmen dieses Abkommens eingeräumten Rechtsbehelfe kumulativ und schließen andere Rechtsbehelfe, die einer Vertragspartei rechtmäßig zustehen, nicht aus.

11.8. Trennbarkeit. Jede Bestimmung dieses Abkommens ist separat und getrennt von allen anderen Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung (oder ein Teil davon) nach gegenwärtigem oder künftigem Recht nicht durchsetzbar oder verboten sein, so wird diese Bestimmung (oder ein Teil davon) so geändert, dass sie mit diesem Recht übereinstimmt, wobei die Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich erhalten bleibt. Jede Bestimmung (oder ein Teil davon), die nicht auf diese Weise geändert werden kann, wird von diesem Abkommen abgetrennt; alle übrigen Bestimmungen dieses Abkommens bleiben davon unberührt.

11.9. Keine Drittbegünstigten. Die Bestimmungen dieses Abkommens sind nicht dazu bestimmt, einer Person, die nicht Vertragspartei dieses Abkommens ist, Rechte oder Rechtsbehelfe zu gewähren, und werden auch nicht in diesem Sinne ausgelegt.

11.10. Öffentlichkeitsarbeit. Keine der Parteien wird Pressemitteilungen herausgeben oder in sozialen Medien auf die andere Partei verweisen, es sei denn, sie hat die vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei eingeholt oder ist nach geltendem Recht dazu verpflichtet. Ohne das Vorstehende einzuschränken, darf FitOn den Namen, das Logo oder die Marken des Kunden zum Zwecke der Vermarktung der Dienste ohne vorherige Genehmigung verwenden.

11.11. Ausfuhr. Der Kunde sichert zu, dass er nicht auf der Liste der sanktionierten oder verweigerten Parteien einer US-Regierungsbehörde steht. Der Kunde wird nicht auf die Dienste zugreifen oder diese nutzen, wenn dies gegen geltende Exportgesetze oder -vorschriften verstößt, und wird dies auch nicht zulassen. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung behält sich FitOn das Recht vor, den Zugang zu den Diensten für Nutzer einzuschränken oder zu verweigern, die auf einer Sanktions- oder Verbotsliste einer US-Regierungsbehörde aufgeführt sind oder einer solchen unterliegen.

11.12. Änderung und Verzicht. Eine Änderung, Ergänzung oder ein Verzicht auf eine Bestimmung dieses Abkommens ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von der Vertragspartei unterzeichnet ist, gegen die sie gerichtet ist.
Änderung, Ergänzung oder Verzicht geltend zu machen ist. Die Verzögerung oder das Versäumnis einer Vertragspartei, die Erfüllung von Verpflichtungen der anderen Vertragspartei zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlangen, gilt nicht als Verzicht und berührt nicht ihr Recht, eine Bestimmung dieses Abkommens zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen. Eine Verzichtserklärung bedeutet nicht, dass auf künftige Verstöße verzichtet wird, und kann auch nicht als solche ausgelegt werden.

11.13. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt zusammen mit den Bedingungen und jeder anwendbaren SOW oder Bestellung die vollständige und ausschließliche Erklärung aller gegenseitigen Absprachen zwischen FitOn und dem Kunden in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vorschläge, Mitteilungen und Absprachen, ob mündlich oder schriftlich. Keine der in einer Bestellung, Bestätigung oder Rechnung enthaltenen Angaben ändert oder ergänzt die Bestimmungen oder Bedingungen dieses Vertrags.

11.14. Auslegung. In diesem Abkommen: (a) Die Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung dieses Abkommens; (b) Die Worte “hierin”, “hierunter”, “hiermit” und ähnliche Worte beziehen sich auf dieses Abkommen als Ganzes (und nicht auf den jeweiligen Satz, Absatz oder Abschnitt, in dem sie erscheinen); (c) Begriffe, die im Plural verwendet werden, schließen den Singular ein und umgekehrt, es sei denn, der Kontext erfordert eindeutig etwas anderes; und (d) “oder” wird im Sinne von “und/oder” verwendet; “jeder” wird im Sinne von “jeder oder alle” verwendet. Sollte sich eine Zweideutigkeit oder eine Frage der Absicht oder Auslegung ergeben, so wird dieses Abkommen so ausgelegt, als ob es von den Parteien gemeinsam verfasst worden wäre, und es wird keine Vermutung oder Beweislast zugunsten oder zuungunsten einer Partei aufgrund der Urheberschaft einer der Bestimmungen dieses Abkommens oder seiner Bestandteile entstehen.

11.15. Gegenstücke. Diese Vereinbarung (einschließlich einer Leistungsbeschreibung oder eines Auftrags) kann in zwei oder mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch zusammen ein und dieselbe Urkunde darstellen. Die Unterzeichnung dieses Abkommens kann durch ein Faksimile, eine Übertragung im portablen Dokumentenformat (.pdf) oder eine elektronische Produktion oder Reproduktion der Unterschrift der betreffenden Partei oder Person nachgewiesen werden, wobei die Unterschrift im portablen Dokumentenformat (.pdf) oder die elektronische Produktion oder Reproduktion als Originalunterschrift der betreffenden Partei oder Person gilt.

12. BESTIMMTE DEFINITIONEN

12.1. “Admin-Konsole” bezeichnet die Online-Konsole(n) und -Tools, die FitOn dem Kunden für die Verwaltung der Dienste zur Verfügung stellt, sofern und sobald FitOn diese Konsole(n) und Tools erstellt und verfügbar macht.

12.2. “Administratoren” bezeichnet das vom Kunden benannte technische Personal, das die Dienste im Namen des Kunden verwaltet.

12.3. “Verbundenes Unternehmen” bedeutet eine Einrichtung, die im Besitz oder unter der Kontrolle von oder im Besitz oder unter der Kontrolle von
gemeinsame Kontrolle oder gemeinsames Eigentum mit einer Vertragspartei, wobei Kontrolle als der direkte oder indirekte Besitz der Befugnis definiert wird, das Management und die Politik eines Unternehmens zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch einen Vertrag oder auf andere Weise.

12.4. “Vertrauliche Informationen” sind alle nicht öffentlichen oder geschützten Informationen, die eine Partei (“Offenleger”) der anderen Partei (“Empfänger”) in schriftlicher, grafischer, maschinenlesbarer, mündlicher oder sonstiger Form offenbart und die (a) als “vertraulich” oder “urheberrechtlich geschützt” oder in einer anderen Weise, die auf ihren vertraulichen Charakter hinweist, gekennzeichnet oder deklariert ist oder (b) Informationen, die eine vernünftige Person aufgrund der Tatsachen und Umstände der Offenlegung als vertraulich ansehen würde. Zur Klarstellung: Die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle Preisinformationen im Rahmen dieser Vereinbarung sind vertrauliche Informationen von FitOn. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die (i) vor dem Zeitpunkt der Offenlegung durch den Offenleger öffentlich zugänglich war, (ii) nach der Offenlegung durch den Offenleger gegenüber dem Empfänger ohne dessen Zutun oder Untätigkeit öffentlich zugänglich wird, (iii) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im rechtmäßigen Besitz des Empfängers befindet, (iv) vom Empfänger von einem Dritten erlangt wurden, ohne dass dieser gegen seine Geheimhaltungspflichten verstoßen hat, oder (v) vom Empfänger unabhängig und ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen des Offenlegers entwickelt werden.

12.5. “Arbeitsanweisung” oder “Auftrag” bezeichnet jedes Bestelldokument, das auf diesen Vertrag Bezug nimmt und von den Parteien unterzeichnet wird, und/oder jede vom Kunden gemäß diesem Vertrag initiierte Kreditkartentransaktion, entweder als erste Arbeitsanweisung oder Bestellung oder als Verlängerung.

12.6. “Person” bedeutet eine Einzelperson, ein Unternehmen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Partnerschaft, ein Joint Venture, ein Trust, ein Unternehmen, eine Vereinigung oder eine andere Einheit.

12.7. “Plattform” bedeutet zusammenfassend (a) Zugriff auf die FitOn-Mobilanwendung und die zugehörige Website, die eine Vielzahl von Inhalten bietet; und, (b) Inhalte, auf die von einer solchen Anwendung oder Website aus zugegriffen wird.

12.8. “Datenschutzrichtlinie” bezeichnet die FitOn-Datenschutzrichtlinie, die in der FitOn-Mobilanwendung und auf der FitOn-Website unter www.fitonapp.com zu finden ist und die von Zeit zu Zeit von FitOn nach eigenem Ermessen aktualisiert wird.

12.9. “Professionelle Dienstleistungen” bedeutet Installation, Implementierung, Anpassung, Coaching (einschließlich Fitness- oder Wellness-Coaching), Beratung und andere professionelle Dienstleistungen, die als solche in einem SOW oder Auftrag beschrieben sind (einschließlich aller Arbeitsprodukte oder anderer damit verbundener Leistungen).

12.10. “Bericht” bezeichnet alle Analysen oder Berichte, die dem Kunden über die Dienste zur Verfügung gestellt werden oder auf die er über die Dienste zugreifen kann.

12.11. “Dienste” bezeichnet insgesamt die Plattform und die professionellen Dienste.

12.12. “Daten des/der Dienste(s)” bezeichnet alle Daten, die im Rahmen der Nutzung der Dienste durch eine Person eingegeben oder gesammelt werden, mit Ausnahme der vom Kunden bereitgestellten Kundendaten.

12.13. “Bedingungen” bezeichnet zusammenfassend die “Nutzungsbedingungen” für die Plattform, die in der FitOn-Mobilanwendung und auf der FitOn-Website unter fitonapp.desowie alle zusätzlichen Bedingungen, die für neue Anwendungen, Features oder Funktionen für die Dienste gelten, die FitOn von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellt, jeweils in der von FitOn nach eigenem Ermessen aktualisierten Fassung.

12.14. “Dritte” bedeutet jede andere Person als das Unternehmen, der Kunde oder eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen.